Wir bieten dir das komplette Paket der Ausbildung an: PKW, LKW und Bus
15.12.2021
Mindestalter: 21 Jahre
Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt.
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein.
Fahrpraxis
Nachweis, dass während eines Jahres, in den vergangenen zwei Jahren, regelmässig (220 Tage/500 Stunden) und klaglos Motorwagen der Kategorie C oder Trolleybusse geführt wurden.
Vom Erfordernis der Fahrpraxis ist befreit, wer sich über den erfolgreichen Abschluss der Mindestausbildung ausweisen kann und:
Mindestausbildung
ist bei einem Fahrlehrer zu absolvieren, der berechtigt ist, Fahrunterricht mit einem Motorfahrzeug der Kategorie D zu erteilen und den Führerausweis der Kategorie D besitzt.
Die Mindestausbildung umfasst für Bewerber, die:
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate (Inhaber der Kategorie C benötigen keinen Lernfahrausweis)
CZV – die Chauffeurzulassungsverordnung
Sofern du mit der Kategorien D Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigst du zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport.
Wir bereiten dich auf die Zusatz-Theorieprüfung sowie auf die praktische Führerprüfung vor.
Wir beraten dich gerne hinsichtlich Ablauf und Kosten.
Gut zu wissen:
Wer gewerbsmässig Güter oder Personen transportieren will, benötigt ausserdem einen Fähigkeitsausweis. Wir bieten die Grundausbildung als Vorbereitung für die Chauffeurenzulassungsprüfung an (CZV).
Wir freuen uns auf deine Kontaktaufnahme.