Wir bieten dir das komplette Paket der Ausbildung an: PKW, LKW und Bus
17.12.2021
Wer Menschen oder Güter mit schweren Motorfahrzeugen der Kategorien C1 und C sowie D1 und D transportiert, ist in der Schweiz der sogenannten Chauffeurzulasungsverordnung (CZV) unterstellt. Diese regelt im Detail, wer die Berechtigung zum Transport von Personen oder Gütern hat. Kraftfahrer benötigen dazu einerseits den Fähigkeitsausweis, den sie nach einer CZV Grundausbildung und der anschliessenden Prüfung erwerben. Zum anderen sind sie verpflichtet, regelmässig CZV Weiterbildungen zu besuchen. Unsere Fahrschule bietet Ihnen eine praxisorientierte Ausbildung. Wie diese genau abläuft, erfahren Sie hier.
Der Fähigkeitsausweis ist auch als sogenannter „Ausweis 95“ oder „Fahrerqualifzierungsausweis“ im Ausland bekannt. Er ergänzt deinen Führerausweis und berechtigt dich zum Transport von Personen oder Gütern. Du erhälts ihn als separate Karte im Format einer Kreditkarte. Wer die CZV-Prüfung besteht, den begehrten Fähigkeitsausweis. Dieser ist mit Ausstellungsdatum fünf Jahre lang gültig. Wer seinen Fähigkeitsausweis erneuern will, muss binnen dieser fünf Jahre insgesamt fünf Weiterbildungstage absolvieren.
Mit dem praxisnahen Unterricht in unserer Fahrschule bereiten wir dich im Rahmen der CZV Grundausbildung umfassend auf die bevorstehende Prüfung vor.
Die CZV-Prüfung setzt sich im Wesentlichen aus drei Teilen zusammen.
Wichtig: Alle drei Bestandteile der Prüfung werden separat bewertet. Sie müssen entsprechend unabhängig voneinander bestanden werden. Wer eine der Prüfungen nicht besteht, muss auch nur diese wiederholen.
Wenn du die Prüfung beim Strassenverkehrsamt, bzw. bei der ASTAG ablegst, musst du nicht lange auf die Ergebnisse warten. Du wirst direkt im Anschluss an die Prüfungen darüber informiert, ob du bestanden hast oder nicht.
Für die CZV-Ausbildung gilt dasselbe wie für andere Berufsprüfungen in der Schweiz: Du hast insgesamt lediglich drei Versuche. Wenn du also beim ersten Mal scheitern, kanns du die Prüfung lediglich zweimal wiederholen. Aus diesem Grund raten wir dir dringend davon ab, die Prüfungen ohne Vorbereitung abzulegen. Setze besser von Anfang an auf unsere Fahrschule – wir vermitteln dir alle notwendigen Informationen und bereiten dich somit optimal auf Ihre Prüfungen vor.
Alle, die bereits einen Fähigkeitsausweis für eine andere Kategorie erworben haben, müssen lediglich eine reduzierte Prüfung ablegen. Konkret bedeutet das: Sie müssen nur ein Fachgespräch führen (statt drei) und anschliessend den Praxis-Teil absolvieren. Wichtig ist, dass der bereits erworbene Fähigkeitsausweis zu Beginn der Prüfung vorgelegt wird – andernfalls erfolgt keine Zulassung zur Prüfung.
Wir werden bald neue Kurse anbieten. Bitte noch um etwas Geduld!
Gut zu wissen:
Für die CZV-Ausbildung gilt dasselbe wie für andere Berufsprüfungen in der Schweiz: Du hast insgesamt lediglich drei Versuche. Wenn du also beim ersten Mal scheitern, kanns du die Prüfung lediglich zweimal wiederholen.
Wir freuen uns auf deine Kontaktaufnahme.